Textbereich 1-Spaltig
Mit Überschriften
Und fließtext. Mit Link!
- Mit Aufzählungen
- und was
- man
- sonst so braucht
mit Text und allem dabei
Eingebetteter Link At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.
Und fließtext. Mit Link!
Text über zwei Spalten
Bund, Länder und Kommunen haben festgelegt, dass das Regenwasser nicht gemeinsam mit dem Schmutzwasser beseitigt werden soll. Am besten bleibt das saubere Regenwasser auf dem Grundstück oder wird in ein Gewässer eingeleitet. Bereits im § 55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes hat der Bund geregelt, dass Regen- und Schmutzwasser getrennt fortgeleitet werden sollen. Das Land NRW hat das in § 44 Landeswassergesetz für alle Grundstücke, die erstmalig bebaut, befestigt oder an den Kanal angeschlossen werden, verbindlich geregelt. Bei Grundstücken, die schon mal bebaut, befestigt oder schon seit langem an den Kanal angeschlossen sind, kann das Regenwasser aber genauso auf dem Grundstück beseitigt werden, wenn die örtlichen Bedingungen dies zulassen (§ 49 Abs. 4 LWG).
Dieses Bild ist im Text eingebunden und verlinkt auf eine Lightbox Vorschau!
Bei der Regenwasserversickerung sind einige gesetzliche Regelungen zu beachten, die sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz NRW ergeben. Auch die örtlichen Gegebenheiten, zum Beispiel die Grundwassersituation, die Lage in Wasserschutzzonen, der Abstand zu Nachbargrundstücken sowie der Schutz des Allgemeinwohls sind wichtige Kriterien für die Versickerungseignung.
Als Text, Bild oder Video Hier wird je nach Komplexität und Systemlösung eine Spannweite zwischen 50 bis 95 € pro m² abflusswirksamer Fläche angesetzt.
Wissensmanagement